Rechtliche Hinweise zu Xenonumrüstungen lt. allgemeiner Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland :
Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.
Gerne sind wir Ihnen bei Einzelabnahmen beim TÜV oder anderen Institutionen behilflich, können jedoch natürlich nicht für eine Zulassung speziell in Ihrem PKW garantieren. Demnach bieten wir unsere HID-Xenon Systeme generell als Sonder & Sport / Tuningzubehör ohne Straßenzulassung im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland an, bestimmt z.b. für die Verwendung in Drittländern oder zur Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches der Stvo zu Showzwecken und in Showfahrzeugen oder auf Messen / Aussstellungen / Events . Bitte beachten Sie das jeder Halter eines PKW`s oder Motorrad rechtlich gesehen für den verkehrssichern Zustand selbst verantwortlich ist und seine Betriebsfähigkeit sichern muss. Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns, da die von uns angebotenen Xenon Systeme nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Stvzo. angeboten werden.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen TÜV-Prüfstelle erscheint sinnvoll, um dort zu erfragen unter welchen Vorraussetzungen ( wie z.b. Scheinwerferreinigungsanlage / dyn. Leuchtweitenregulierung / spezifische bauartgeprüfte Scheinwerfer ) die Verwendung der Xenon-Systeme der Stvo der Bundesrepublik Deutschland entspricht, insofern Sie beabsichtigen Ihr Kraftfahrzeug in der BRD mit den Systemen zu betreiben.
Weitere Hinweise zu den allgemein geltenden Zulassungsbestimmungen finden Sie in der Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Straßenverkehrsordnung oder auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes für Verkehr. Dort sind detaillierte Informationen zu diesem Thema für jeden frei einsichtbar hinterlegt.
Auch finden Sie hinreichende Informationen unter www.tune-it-safe.de.
Bei Fragen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen gerne unter der Emailadresse info@day-lights.de zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihnen spezifische Fragen zu Ihrem PKW, da es verschiedene Nachrüstungsmöglichkeiten für Xenonlicht gibt, welche auch ohne Probleme anerkannt werden, wie z.b. bei VW – Audi – BMW – Ford Modellen etc. im Bereich der bauartgeprüften und auch für die BRD zugelassenen Scheinwerfer-Komplett-Systeme.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Tüv Prüfstelle, unter welchen Vorraussetzungen Ihrem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis mit Xenonlicht erteilt wird. Dies kann abhängig von der Installation einer Scheinwerfereinigungsanlage bis hin zu spezifischen Scheinwerfersystemen mit Bauartprüfung und einer dynamischen Leuchtweitenregulierung sein. Grundsätzlich bieten wir Ihnen die Xenon Systeme zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, oder zur Nutzung / Export in Drittländer, zu Showzwecken, oder für Events, Treffen, etc. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, das der Betrieb innerhalb Deutschlands vom Kraftfahrtbundesamt im Geltungsbereich der Stvzo untersagt ist, und mit einem Bussgeld sowie Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen. Hiervon nicht betroffen sind alle Artikel welche in unserem Onlineshop oder auf unserer Internetseite ausdrücklich mit einer TÜV Zulassung gekennzeichnet sind. Bitte entnehmen Sie diese Details jeweils der Produktbeschreibung oder fragen bei Unklarheiten nach.
.